Studienarbeiten
Studienarbeiten
Die Studienarbeit wird vom Lehrstuhl für Logistik vergeben. Durch die Studienarbeit sollen die Studierenden in das selbständige Arbeiten mit wissenschaftlichen Methoden eingeführt werden. Eine Studienarbeit unterscheidet sich qualitativ von einem Semesterprojekt u.a. durch:
- den wissenschaftlichen Anspruch der Arbeit und demzufolge einen höheren Schwierigkeitsgrad,
- die theoretische Fundierung auf Basis der Analyse des Wissensstandes und seiner Bewertung,
- die theoretische und praktische Problemlösung mit wissenschaftlichen Methoden,
- die kritische Bewertung der erzielten Erkenntnisse und die Ableitung weiterführender Themenstellungen.
Im Hinblick auf die Studienarbeit empfiehlt sich, im Hauptstudium möglichst frühzeitig Kontakt zum Lehrstuhl aufzunehmen. Die Beratung und Betreuung ist bei Studienarbeiten intensiver als bei Diplomarbeiten. Sie umfasst u.a. die Beratung zum Aufbau und zur Gliederung der Arbeit, zu sachlichen Problemen und die Literatursuche und -verarbeitung.
Die Studienarbeit wird in der Regel als Einzelarbeit angefertigt. Die Studierenden können zum einen aus vorgegebenen Themen des Lehrstuhls wählen, zum anderen kann eine Aufgabenstellung auch aus einer Problematik des Fachpraktikums hervorgehen und ist dann in jedem Fall und rechtzeitig mit dem Lehrstuhl für Logistik abzustimmen.
In Verbindung mit einer im Fachpraktikum bearbeiteten Problematik ist zu berücksichtigen, dass die Studienarbeit die Anforderungen einer wissenschaftlichen Arbeit erfüllen muss. Die Unternehmensproblematik und ihre Lösung dient in der Studienarbeit in der Regel als praktisches Anwendungsumfeld und -beispiel für die wissenschaftliche Problematik und Methodik. Die Studienarbeit ist folglich nicht gleichzusetzen mit dem Praktikumbericht, sie kann diesen jedoch ersetzen. Dafür ist eine schriftliche Erklärung an das Prüfungsamt mit Bestätigung des Betreuers erforderlich.
Soll eine Studienarbeit aus der Thematik des Fachpraktikums entwickelt werden, ist ein formloser Antrag mit kurzer Beschreibung der im Praktikumunternehmen zu bearbeitenden/bearbeiteten Aufgabe und als Anlage ein Originalbrief des Unternehmens mit Angabe des betrieblichen Betreuers am Lehrstuhl einzureichen.
Das Thema der Studienarbeit wird so gestellt, dass es mit einem Zeitaufwand von rund 400 Stunden vom Studierenden bearbeitet werden kann. Der Bearbeitungszeitraum beträgt in der Regel 3 Monate. Er beginnt mit der Ausgabe des Studienarbeitsthemas, die im Sekretariat des Lehrstuhls aktenkundig gemacht wird und endet mit der Abgabe der Studienarbeit (in der Regel ein gebundenes und ein elektronisches Exemplar). Notwendige Verlängerungen sind schriftlich beim jeweiligen Betreuer unter Darlegung von Gründen zu beantragen. Der Umfang der Abhandlung sollte im Hauptteil (Text ohne Anlagen) 60 bis 70 Seiten nicht übersteigen.
Die Form der Ausarbeitung ist entsprechend den in der "Handreichung zur LogistikWerkstatt" beschriebenen Anforderungen auszuführen. Am Ende der schriftlichen Arbeit ist eine persönlich unterschriebene Erklärung (Selbstständigkeitserklärung) mit folgendem Wortlaut beizufügen:
"Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig, ohne unerlaubte Hilfsmittel und nur unter Benutzung der in der Arbeit angegebenen Literatur angefertigt habe."
Ort, Datum, Unterschrift
Der organisatorische Ablauf ist folgender:
- Formulierung der Aufgabenstellung der Studienarbeit durch den Betreuer/ die Betreuerin, Vergabe der lfd. Nummer durch den Lehrstuhl für Logistik und Hinterlegung im Lehrstuhl-Sekretariat zur Abholung
- Abholung im Lehrstuhl-Sekretariat, Quittierung durch Unterschrift, Eintragung des Ausgabedatums (Tag der Abholung) und des Abgabedatums (nach 12 Wochen)
- Abgabe: Lehrstuhl-Briefkasten, im Lehrstuhl-Sekretariat erhält die Studienarbeit den Eingangsstempel auf dem Original der Aufgabenstellung
- Kolloquium auf Einladung des Lehrstuhls nach Durchsicht und Bewertung der Studienarbeit (im Rahmen der Lehrveranstaltung: Kolloquium Logistiksysteme).
Der Vortrag zum Kolloquium kann auf Wunsch als Seminarvortrag anerkannt werden.
Gemäß § 9 der Studienordnung WLO ist für alle Bearbeiter und Bearbeiterinnen der Studienarbeit die Teilnahme am Kolloquium Logistiksysteme Pflicht. Als Vorleistung zum Kolloquium wird der Nachweis der Teilnahme an mindestens 10 Vorträgen (zusätzlich zum eigenen Kolloquium) gefordert.