Projekte HS

LogistikWerkstatt im Hauptstudium

lws_hs

 

Belegnote

Anfertigung einer schriftlichen Studienarbeit (Großer Beleg) im Umfang von 400 Stunden, Präsentation der Ergebnisse im Rahmen des Kolloquiums Logistik-systeme; eigenständige Note zur Diplomprüfung

 

Exkursionsschein

Teilnahme und Exkursionsbericht (schriftl.)

 

Leistungsnachweis
mit Note

Ergebnispräsentationen (Vorträge) und Sachbericht (schriftl.)

  Praktikumnachweis

Praktikumnachweis und Praktikumbericht (schriftl.) für die Anerkennung des Fachpraktikums

 

Seminarvortrag

Bescheinigung über einen gehaltenen Seminarvortrag

 

Übungsschein

Erfolgreiche Durchführung und Dokumentation der Ergebnisse

Der zeitliche Ablauf des Hauptstudiums wird maßgeblich durch die individuelle Entscheidung bestimmt, ob das Fachpraktikum im 7. Semester (Regelstudien-ablauf) oder im 9. Semester absolviert wird.

Die Studienprojekte werden im Rahmen der Lehrveranstaltung Logistik-Projektseminar bearbeitet und jeweils einzeln bewertet. Die Teilnoten gehen gleichwertig in die Note für den Leistungsnachweis des Logistikprojektseminars ein. 

Das Fachpraktikum ist gemäß den Bestimmungen der Praktikumordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Logistik (WLO) individuell durch den Studierenden vorzubereiten, zu absolvieren und nachzuweisen.

Die Studienarbeit wird vom Lehrstuhl für Logistik vergeben. Durch die Studienarbeit sollen die Studierenden in das selbstständige Arbeiten mit wissenschaftlichen Methoden eingeführt werden. Eine Studienarbeit unterscheidet sich qualitativ von einem Studienprojekt u.a. durch:

  • den wissenschaftlichen Anspruch der Arbeit und demzufolge einen höheren Schwierigkeitsgrad, 
  • die theoretische Fundierung auf Basis der Analyse des Wissensstandes und seiner Bewertung,
  • die theoretische und praktische Problemlösung mit wissenschaftlichen Methoden, 
  • die kritische Bewertung der erzielten Erkenntnisse und die Ableitung weiterführender Themenstellungen.

Die Studienarbeit wird in der Regel als Einzelarbeit angefertigt. Die Studierenden können zum einen aus vorgegebenen Themen des Lehrstuhls wählen, zum anderen kann ein Bearbeitungsthema auch aus einer Problematik des Fachpraktikums hervorgehen und ist dann in jedem Fall und rechtzeitig mit dem Lehrstuhl für Logistik abzustimmen.

Das Thema der Studienarbeit wird so gestellt, dass es mit einem Zeitaufwand von rund 400 Stunden vom Studierenden bearbeitet werden kann. Der Bearbeitungszeitraum beträgt in der Regel 3 Monate. Er beginnt mit der Ausgabe des Studienarbeitsthemas, die im Sekretariat des Lehrstuhls aktenkundig gemacht wird und endet mit der Abgabe des Sachberichtes (in der Regel ein gebundenes und ein elektronisches Exemplar) ebenda. Notwendige Verlängerungen sind schriftlich beim jeweiligen Betreuer unter Darlegung von Gründen zu beantragen. Der Umfang des Sachberichtes zur Studienarbeit sollte im Hauptteil (Text ohne Anlagen) 60 bis 70 Seiten nicht übersteigen. Am Ende der schriftlichen Arbeit ist eine persönlich unterschriebene Erklärung (Selbstständigkeitserklärung) mit folgendem Wortlaut beizufügen:

"Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig, ohne unerlaubte Hilfsmittel und nur unter Benutzung der in der Arbeit angegebenen Literatur angefertigt habe."

Ort, Datum, Unterschrift

Im Hinblick auf die Studienarbeit empfiehlt es sich, im Hauptstudium möglichst frühzeitig Kontakt zum Lehrstuhl aufzunehmen. Die Beratung und Betreuung ist bei Studienarbeiten intensiver als bei Diplomarbeiten. Sie umfasst u.a. die Beratung zum Aufbau und zur Gliederung der Arbeit, zu sachlichen Problemen und die Literatursuche und -verarbeitung.

Die Teilnahme am Kolloquium Logistik-Systeme ist für alle Bearbeiterinnen und Bearbeiter der Studienarbeit Pflicht. Zur Anerkennung der Studienarbeit ist im Rahmen des Kolloquiums Logistik-Systeme ein Vortrag von 20 bis 30 Minuten Dauer zu halten, dem sich eine Fachdiskussion anschließt. Die Bewertung des Kolloquiums ergibt eine Teilleistung in der Bewertung der Studienarbeit. Die Bewertung entspricht der Bewertung eines Einzelprojektes. Das Kolloquium zur Studienarbeit wird gleichzeitig als Seminarvortrag anerkannt und bescheinigt.

 

Letzte Änderung: 05.02.2015 - Ansprechpartner: Webmaster